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Allgemeine Geschäftsbedingungen DeviCheck

ENTWURF vom 30. Oktober 2026. Nicht juristisch geprüft. Vor der Verwendung durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Schweizer Vertragsrecht prüfen lassen. Platzhalter stehen in [eckigen Klammern]. Hinweise für die Prüfung stehen am Schluss.

1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1Diese AGB gelten für alle Leistungen, die Vanilla Systems GmbH, Heiniweidstrasse 2A, 8806 Bäch, UID CHE-461.175.116 («Vanilla Systems», «wir») unter dem Namen DeviCheck erbringt.

1.2DeviCheck richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, also an Handwerks- und Baubetriebe, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln («Kunde»). Mit dem Start eines Auftrags bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmen handelt.

1.3Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.

2 Leistung

2.1Beim Devis-Plan-Abgleich vergleichen wir die Mengen im Devis (Leistungsverzeichnis) mit den Mengen, die sich aus den eingereichten Plänen ergeben, für das vom Kunden gewählte Gewerk. Das Ergebnis ist ein Bericht («Bericht») mit den vom Kunden gewählten Inhalten, zum Beispiel:

2.2Grundlage sind ausschliesslich die Unterlagen und Angaben, die der Kunde einreicht. Wir besichtigen keine Baustelle, messen nicht vor Ort und holen keine Auskünfte bei Dritten ein.

2.3Ein Auftrag umfasst:

Weitere Gewerke, Devis oder Planstände desselben Projekts sind je ein eigener Auftrag. Für grössere Aufträge machen wir vorab ein separates Angebot.

2.4Der Bericht ist kein Ausmass im Sinne der SIA-Normen, keine Fachplanung, kein Gutachten und keine Rechts- oder Vertragsberatung.

3 Prüfung mit künstlicher Intelligenz

3.1Der Bericht wird mit Hilfe von künstlicher Intelligenz («KI») erstellt. Die KI liest den Devis und die Pläne, ermittelt Mengen und vergleicht sie. Wir steuern die KI und stellen dem Kunden den Bericht so zu, wie die KI ihn erstellt. Wir prüfen den Bericht nicht inhaltlich nach und messen keine Mengen von Hand nach.

3.2KI kann Fehler machen. Insbesondere kann sie:

3.3Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass der Bericht richtig oder vollständig ist. Der Bericht ist eine Prüfhilfe. Er ersetzt die eigene Prüfung und Kalkulation des Kunden nicht.

3.4Der Kunde bleibt allein verantwortlich für seine Offerte, seine Kalkulation, seine Mengen und Preise, seine Rückfragen an die Bauherrschaft oder Bauleitung und die Einhaltung von Eingabefristen. Er prüft die Ergebnisse des Berichts selbst, bevor er sie verwendet.

3.5Für Schäden, die daraus entstehen, dass der Bericht wegen der in Ziffer 3.2 genannten Grenzen der KI fehlerhaft oder unvollständig ist, haften wir nicht. Ziffer 11 gilt ergänzend, einschliesslich ihrer Ausnahmen.

4 Ablauf und Vertragsschluss

4.1Sammeln. Der Kunde reicht Unterlagen und Angaben über die Webseite, per WhatsApp oder per E-Mail ein. Wir legen alles in einer Auftragsmappe ab. In dieser Phase entsteht noch kein Vertrag, und es fallen keine Kosten an.

4.2Zahlung und Start. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde bezahlt, diese AGB akzeptiert und die Zahlung erfolgreich ist. Der Kunde kann bezahlen, bevor alle Unterlagen vorliegen. Mit der Verarbeitung beginnen wir erst, wenn der Kunde den Auftrag startet («Auftrag starten» auf der Webseite oder «Start» per WhatsApp). Starten kann er, sobald die Zahlung und alle Unterlagen nach Ziffer 5 vorliegen.

4.3Verarbeitung. Wir erstellen einen Berichtsentwurf und liefern ihn innert der Frist nach Ziffer 6.

4.4Prüfrunde und Überarbeitung. Der Kunde kann einmal Korrekturen verlangen (Ziffer 7). Danach liefern wir den Schlussbericht.

4.5Abschluss. Mit der Lieferung des Schlussberichts ist der Auftrag erfüllt.

4.6Eine Auftragsmappe, die nicht innert 14 Tagen bezahlt wird, löschen wir mit allen Unterlagen. Wir weisen den Kunden 2 Tage vorher darauf hin. Fehlen bei einem bezahlten Auftrag nach 14 Tagen noch Unterlagen, fragen wir nach; kommen sie nicht, erstatten wir den Betrag zurück.

5 Mitwirkung des Kunden

5.1Der Kunde reicht vollständige und lesbare Unterlagen ein: den Devis und alle Pläne, die für sein Gewerk nötig sind. Die Pläne müssen einen Massstab oder eine Bemassung enthalten. Am besten eignen sich PDF-Dateien direkt aus dem CAD; Scans und Fotos müssen gut lesbar sein.

5.2Der Kunde gibt das Gewerk, den Eingabetermin und gegebenenfalls die betroffenen Devis-Kapitel an und weist auf Besonderheiten hin, zum Beispiel Leistungen, die er nicht offeriert.

5.3Fehlen Unterlagen oder sind sie unleserlich, fragen wir nach. Bis die Antwort da ist, stehen die Fristen nach Ziffer 6 still.

5.4Der Link zur Auftragsmappe ist geheim. Der Kunde gibt ihn nur an Personen weiter, die den Auftrag sehen dürfen.

6 Lieferfristen

6.1Standard: Wir liefern den Berichtsentwurf innert 3 Werktagen nach der Zahlung, jeweils bis 17:00 Uhr.

6.2Express: Gegen einen Zuschlag liefern wir den Berichtsentwurf innert 24 Stunden nach der Zahlung. Es zählen nur Werktage: Wochenenden und Feiertage verlängern die Frist. Beispiel: Zahlung am Freitag um 14:00 Uhr, Lieferung bis Montag um 14:00 Uhr.

6.3Werktage sind Montag bis Freitag, ohne die gesetzlichen Feiertage im Kanton Schwyz.

6.4Die Fristen beginnen mit dem Start nach Ziffer 4.2.

6.5Nachgereichte Unterlagen. Verbindlich geprüft werden die Unterlagen und Angaben, die beim Start vorliegen. Unterlagen und Angaben, die der Kunde nach dem Start nachreicht, berücksichtigen wir nach Möglichkeit, ohne Gewähr. Die Lieferfrist ändert sich dadurch nicht. Verändern sie den Auftrag wesentlich (zum Beispiel ein neuer Planstand), ist das ein neuer Auftrag.

6.6Upgrade auf Express. Bis zur Lieferung des Entwurfs kann der Kunde einen Standardauftrag gegen den Express-Zuschlag auf Express umstellen. Ist der Auftrag bereits gestartet, liefern wir den Entwurf innert 24 Stunden nach Zahlung des Zuschlags, wenn das früher ist als die bisherige Frist; Ziffer 6.2 gilt sinngemäss.

6.7Liefern wir einen Express-Auftrag zu spät, erstatten wir den Express-Zuschlag zurück. Weitere Ansprüche wegen Verspätung bestehen nicht, soweit gesetzlich zulässig.

7 Prüfrunde

7.1Eine Korrekturrunde ist im Preis enthalten. Der Kunde kann innert 5 Werktagen nach Lieferung des Entwurfs Korrekturen verlangen, auch in mehreren Nachrichten. Korrekturen nehmen wir nur so entgegen:

Telefonische Angaben und Anmerkungen in PDF-Dateien gelten nicht als Korrektur.

7.2Die Prüfrunde endet, wenn der Kunde die Korrekturen absendet oder den Entwurf annimmt. Geht innert der Frist keine Korrektur ein, gilt der Entwurf als Schlussbericht.

7.3Wir arbeiten die Korrekturen innert 1 Werktag nach Ende der Prüfrunde ein.

7.4Korrekturen betreffen dieselben Unterlagen und dasselbe Gewerk. Neue Unterlagen, ein anderes Gewerk oder eine neue Leistung sind ein neuer Auftrag. Jede weitere Korrekturrunde kostet CHF 90.00 exkl. MWST. Für sie gelten die Ziffern 7.1 bis 7.3 sinngemäss.

8 Preise und Zahlung

8.1Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Starts:

Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die MWST (derzeit 8.1 %) kommt dazu.

8.2Der Kunde bezahlt im Voraus: mit Kreditkarte oder TWINT über unseren Zahlungsdienstleister Stripe, oder per Banküberweisung mit QR-Rechnung. Bei Banküberweisung gilt der Auftrag erst als bezahlt, wenn der Betrag auf unserem Konto eingegangen ist; erst dann kann der Kunde den Auftrag starten. Für jede Zahlung erhält er eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

8.3Können wir den Auftrag aus Gründen nicht ausführen, die wir vor der Lieferung des Entwurfs feststellen (zum Beispiel unleserliche Unterlagen oder Pläne ohne Massstab), erstatten wir den vollen Betrag zurück. Nach Lieferung des Entwurfs ist eine Rückerstattung ausgeschlossen, ausser nach Ziffer 6.7.

9 Unterlagen, Rechte Dritter und Vertraulichkeit

9.1Der Kunde bestätigt, dass er berechtigt ist, uns die Unterlagen zur Prüfung zu übergeben, insbesondere mit Blick auf Urheberrechte der Planverfasser und auf Vertraulichkeitspflichten aus der Ausschreibung. Macht ein Dritter deswegen Ansprüche gegen uns geltend, stellt uns der Kunde davon frei.

9.2Wir behandeln die Unterlagen und den Bericht vertraulich. Wir verwenden sie nur, um den Auftrag auszuführen. Wir verwenden sie nicht, um KI-Modelle zu trainieren.

9.3Der Kunde darf den Bericht für seine Offerte und seine Kommunikation mit Bauherrschaft und Bauleitung frei verwenden.

10 Datenschutz und Dienstleister

10.1Wir bearbeiten Personendaten nach dem Schweizer Datenschutzgesetz. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung unter [vanillasystems.ch/datenschutz].

10.2Wir setzen folgende Dienstleister ein, die Unterlagen oder Daten in unserem Auftrag bearbeiten:

Dabei können Daten in die USA übermittelt werden. Wir sorgen für einen angemessenen Schutz nach dem Datenschutzgesetz.

10.3Wir löschen die Unterlagen und Berichte 30 Tage nach Abschluss des Auftrags, nicht gestartete Auftragsmappen nach Ziffer 4.6. Buchhaltungsrelevante Daten bewahren wir so lange auf, wie das Gesetz es verlangt.

11 Haftung

11.1Soweit gesetzlich zulässig, schliessen wir jede Haftung aus. Insbesondere haften wir nicht für:

11.2Soweit eine Haftung besteht, ist sie pro Auftrag auf den Betrag begrenzt, den der Kunde für diesen Auftrag bezahlt hat.

11.3Die Haftung für Hilfspersonen, einschliesslich der Dienstleister nach Ziffer 10.2, ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

11.4Unberührt bleibt die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit (Art. 100 Abs. 1 OR) sowie jede weitere Haftung, die nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen werden kann.

12 Kommunikation

12.1Wir kommunizieren mit dem Kunden über die Auftragsmappe, per WhatsApp und per E-Mail. Mitteilungen über diese Kanäle sind verbindlich.

12.2Nachrichten und Unterlagen, die von der Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Kunden kommen, dürfen wir dem Kunden zurechnen und seinem Auftrag zuordnen.

13 Änderungen dieser AGB

Wir können diese AGB ändern. Für einen Auftrag gilt die Fassung, die beim Start gültig war.

14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1Es gilt Schweizer Recht.

14.2Gerichtsstand ist der Sitz der Vanilla Systems GmbH, Freienbach SZ.